Mobilitätseingeschränkte im ÖPNV: Kostenlos und mit Begleitperson

Wenn Sie auf die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angewiesen sind und in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis eines dieser Merkzeichen …
- G = Gehbehindert
- aG = außerordentlich Gehbehindert
- H = Hilflos
- B = Blind
- Gl = Gehörlos
… eingetragen ist, dann haben Sie ein Recht auf kostenlose Beförderung in Bussen, U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und der Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn.
Fernverkehr: Begleitperson fährt kostenlos
Wenn im Schwerbehinderten-Ausweis zudem das Merkzeichen …
- B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
… eingetragen ist, kann eine Begleitperson im innerdeutschen Fernverkehr kostenfrei mitfahren. Die Begleitperson fährt dabei in der Klasse kostenfrei mit, in der der Schwerbehinderte die Fahrberechtigung besitzt.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen über das Reisen mobilitätseingeschränkter Menschen mit der Deutschen Bahn finden Sie hier.
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Bildquellen:
- Mobilitätseingeschränkte im ÖPNV: Didgeman, Pixabay | CC 0 Public Domain